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Bärbel Bas
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Frage von Erhard J. •

Zum neuen *Whistleblower-Gesetz*. Was ist der Unterschiede zwischen einem >Whistleblower<, Hinweisgeber, investigativen Journalisten und einem Denunzianten?

Sehr geehrte Frau Bas,

auch von mir ein Lob und ein Dank, dass
Sie so viele Fragen beantwortet haben!

Mit freundlichen Grüßen

Erhard.de

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr. J.

vielen Dank für Ihre Frage.  

Die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ihre Fragen sind meine zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen aus dem Bereich Recht. Ich rate Ihnen daher, sich auch an diese zu wenden. An den für Innen, Recht, Petitionen, Sport, Kultur zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, oder die Sprecherin der Arbeitsgruppe Recht der SPD-Bundestagsfraktion, Sonja Eichwede.

Gerne verweise ich auch auf die Definition der Bundesregierung, die Sie auf deren Homepage (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/hinweisgeberschutz-2064178) finden: „Als ‚Whistleblower‘, auch Hinweisgeber, werden Personen bezeichnet, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlichen oder Missstände aufdecken. Zu den von Whistleblowern offengelegten Missständen beziehungsweise Straftaten gehören u.a. Korruption, Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch oder allgemeine Gefahren, von denen der Whistleblower an seinem Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen erfahren hat. Im Allgemeinen betrifft dies vor allem Vorgänge in der Politik, den Behörden und in Wirtschaftsunternehmen.“

Mehr dazu, auch den Text des Gesetzes zum Hinweisgeberschutz selbst, finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz unter https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Hinweisgeberschutz.html.  

Zur Abgrenzung der von Ihnen weiteren genannten Begriffe, finden Sie eine Definition des Begriffs „Investigativer Journalismus“ unter https://deutschejournalistenakademie.de/journalismus-lexikon/investigativer-journalismus/. Eine Definition des Begriffs „Denunziation“ finden Sie auf der Internetseite der Bundeszentrale für Politische Bildung unter https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/320083/denunziation/.  

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

 

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