Frage von Gabriele H. • 21.05.2024
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Antwort ausstehend von Sandra Johann CDU
das von Ihnen angesprochene Gesetzesvorhaben ist bislang durch die Bundesregierung nicht zur parlamentarischen Beratung eingebracht und betrifft überdies die Gesetzgebungskompetenz des Deutschen Bundestages.
Das Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz ist eine Bundesangelegenheit und damit keine Angelegenheit für den Landtag des Saarlandes.
Da es sich bei dem Referentenentwurf noch um eine sehr frühe Konzeption der Bundesregierung handelt, bitte ich Sie, sich an die Vertreter der Ampelparteien zu wenden
Die von Ihnen beschriebenen Sorgen teile ich in dieser Form nicht, weil der Referentenentwurf hierzu sehr klare anderslautende Regelungen enthält.