Diese Rechtsprechung macht auch klar, dass die Mittel aus dem Corona-Fonds – oder auch sonstigen Quellen – nicht einfach für die Krankenhäuser verwendet werden können. Dazu bedarf es einer eingehenden Beratung im Bundestag und der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes.
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Wir unternehmen vielfältige Anstrengungen zur Erforschung und Behandlung von ME/CFS und Long-Covid.
Im vorliegenden Bundeshaushalt haben wir uns hier auf eine deutliche Mittelerhöhung geeinigt. Wie Sie vielleicht den Medien entnommen haben, haben wir es geschafft, im Forschungsetat über 8 Mio. € zusätzlich für Forschung zu Long-Covid und ME/CFS bereitzustellen.
Im Haushalt für die nächsten Jahre sind über 200 Millionen Euro für Forschungsförderung zum Krankheitsbild sowie zu Medikamenten und Therapien veranschlagt.
Selbstverständlich setzen wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dezidiert um.
Ich stimme Ihnen zu, dass bisher deutlich zu wenig für Betroffene von CFS/Long COVID getan wird und auch die Aufklärungslage zur Krankheit sich mehr als dürftig gestaltet.