Frage von Günther S. • 16.08.2014

Antwort von Eva-Maria Stange SPD • 18.08.2014
(...) die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer und kann entsprechend auf kommunaler Ebene geregelt werden. (...)
(...) die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer und kann entsprechend auf kommunaler Ebene geregelt werden. (...)
(...) Kleingärten in Kleingartenanlagen werden bewertungsrechtlich dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Grundsteuer A) zugeordnet, wenn die auf der einzelnen Kleingartenparzelle errichtete Laube (=bebaute Fläche einschließlich Freisitz) nicht größer als 24 m² ist. Dies entspricht der Regelung in § 3 Abs. (...)
Die Haushaltskonsolidierung darf nicht zu Lasten der Kommunalfinanzen gehen. Insbesondere die kreisfreien Städte benötigen eine bessere finanzielle Ausstattung.