Die Reform der Lohnsteuerklassen ist, wie Sie richtig schreiben, ein wichtiges Anliegen für eine gerechtere Verteilung von Einkommen innerhalb der Ehe und zur Vermeidung von negativen Anreizen zur Auf- oder Ausweitung einer Beschäftigung, insbesondere für Frauen.
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vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13. April 2024, in der Sie um eine Stellungnahme zum PFOF im Hinblick auf deutsche Finanzstartups und privater Altersvorsorge bitten.
Der Vorschlag für ein solches Verbot wurde von der Europäischen Kommission bereits Ende 2021 vorgelegt. In den parlamentarischen Beratungen hat sich die CDU/CSU immer gegen ein solches Verbot gestemmt und im Wirtschafts- und Währungsausschuss Änderungsanträge eingereicht, um ein Verbot von Payment for Order Flow zu verhindern.
Das Europäische Parlament hatte sich am 16.01.2024 schließlich für das Ergebnis der interinstitutionellen Verhandlungen ausgesprochen und sowohl die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) als auch die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) verabschiedet.
Die Überführung der Lohnsteuerklassen III und V in das Faktorverfahren ist ein liberales Anliegen, für das sich die FDP seit langem einsetzt.