Frage von Andreas W. • 04.01.2024
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Antwort von Kay Gottschalk AfD • 01.02.2024
Aus diesem Grund ist eine Einreichung einer abstrakten Normenkontrollklage nicht von Erfolg gekrönt und hätte somit keinen entsprechenden Mehrwert.
Aus diesem Grund ist eine Einreichung einer abstrakten Normenkontrollklage nicht von Erfolg gekrönt und hätte somit keinen entsprechenden Mehrwert.
Dazu gab es jedoch leider keine Einigung in der Bundesregierung und in der Koalition. Wir Freie Demokraten bleiben an dem Thema dran und werden uns weiterhin in der Koalition dafür einsetzen, die Verlustverrechnungsbeschränkung abzuschaffen.
Wir als Vertreter der AfD-Fraktion unterstützen den Bundesrechnungshof bei diesem Vorhaben. Aber natürlich dürfen Änderungen bei der Steuergesetzgebung nicht zu Lasten der Steuerzahler gehen.
Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung zum BBVAngG dauern weiter an.