Aufgrund eines Artikels im Hamburger Abendblatt am 21.07.2016 ist uns aufgefallen, dass einige unserer Antworten aufgrund von technischen Problemen nicht an abgeordnetenwatch.de übermittelt worden sind.
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(...) Diese Leistungen an die beiden großen Kirchen sind historisch begründet. Die Verpflichtungen gegenüber den Kirchen bestanden schon lange vor dem jeweiligen Vertragsabschluss und sind entstanden, um Säkularisierungen von Kirchengut, hauptsächlich während der Reformationszeit, durch den Westfälischen Frieden und durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 auszugleichen. Der Staat eignete sich kirchliches Vermögen und geistliches Territorium an, übernahm aber gleichzeitig die Gewähr für die finanzielle Ausstattung der Kirchen. (...)
(...) Die Frage nach nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Berufsgruppen, kann nicht von den sonstigen Alterssicherungen losgelöst betrachtet werden .In Deutschland hat sich seit der Industrialisierung ein differenziertes Alterssicherungssystem gebildet, das wie in den meisten entwickelten Ländern, auf drei Säulen beruht. So erfolgt die finanzielle Absicherung der älteren Generation über diverse historisch gewachsene öffentlich rechtliche Pflichtsysteme sowie die betriebliche und private Altersvorsorge. (...)
(...) Zum Schweizer Rentenmodell haben Sie in kurzer Zeit mehrmals die gleiche Frage gestellt. Daher verweise ich Sie auf meine Antwort vom 18.02.16. (...)