(...) Eine Mogelpackung ist es jedoch nicht. Das Gesetz hat zwar nicht alle negativen Progressionseffekte beseitigt, aber es minimiert die Effekte der kalten Progression und trägt damit also auch zu einem „Abbau“ bei. (...)
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(...) Das Zwei-Prozent-Ziel ist dabei aus meiner Sicht nicht das einzige Kriterium. (...) Ich nenne hier beispielhaft das Engagement der Bundeswehr in zahlreichen Stabilisierungsmissionen oder unseren Beitrag zur Rückversicherung der baltischen Staaten. (...)
(...) im Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Stromsteuer- und des Energiesteuergesetzes ist vorgesehen, dass die Steuerbegünstigung von Autogas nicht verlängert wird, sondern (entsprechend der derzeitigen Rechtslage) zum Ende 2018 ausläuft. Hintergrund ist, dass sich BMF und BMWi nicht auf eine Gegenfinanzierung einigen konnten. (...)
(...) Ca. 100 EUR zahlen Hartz IV-Empfänger im Jahr mehr für Stromkosten also der dafür vorgesehen Betrag im Regelsatz abdeckt. Das ist eine beachtenswerte Summe, die weiter im Blick liegen muss. (...)