Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Martin O. • 13.09.2017
Antwort von Ralph Brinkhaus CDU • 19.09.2017 (...) Einen Grundbestand an Regeln halte ich gerade auf dem Gebiet des Finanzmarkts für unverzichtbar. Hierfür sprechen zum Beispiel Gründe der Wettbewerbsgleichheit unter den Akteuren, des finanziellen Verbraucherschutzes oder der Kriminalitätsbekämpfung. (...)
Frage von Chris W. • 13.09.2017
Antwort von Stefan Engel MLPD • 15.09.2017 (...) Wir kamen bisher nicht ins Vergnügen, öffentliche Gelder für unsere Arbeit in Anspruch zu nehmen. Dieses Prinzip garantiert uns unsere finanzielle Unabhängigkeit, die zugleich eine wesentliche Bedingung für unsere ideologisch-politische Unabhängigkeit darstellt. Zur Bundestagswahl haben wir für 2017 eine Spendenkampagne in Gang gesetzt, bei der wir 750.000 Euro einnehmen wollen. (...)
Frage von Yan V. • 13.09.2017
Antwort von Ulla Schmidt SPD • 15.09.2017 Frage von Sebastian B. • 13.09.2017
Antwort von Thorsten Karge SPD • 20.09.2017 (...) ich möchte Ihnen für Ihre Frage danken! Meine Partei hat das Thema „Soziale Gerechtigkeit“ in den Mittelpunkt der Wahlentscheidung gestellt. (...)
Frage von Frank H. • 13.09.2017
Antwort von Sybille Benning CDU • 28.09.2017 (...) Verfügt der kirchenangehörige Ehegatte über kein eigenes Einkommen, kann natürlich keine „Kirchensteuer vom Einkommen“ erhoben werden. Doch bei glaubensverschiedenen Ehen erheben die Kirchen das „besondere Kirchgeld“ als eine besondere Erhebungsform der Kirchensteuer, wovon vor allem die evangelischen Kirchen Gebrauch machen. (...)
Frage von Frank H. • 13.09.2017
Antwort von Maria Klein-Schmeink BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 19.09.2017 (...) glaubensverschiedenen Ehen, nach denen Sie fragen, gehört nur ein Ehepartner einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft an. Nach unserer Kenntnis wird in diesen Fällen (auch bei gemeinsamer Veranlagung) die Kirchensteuer nur von dem Ehepartner erhoben, der/die auch Mitglied der Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft ist. Dies halten wir auch für zwingend, denn aus dem Grundrecht der Religionsfreiheit folgt auch, dass (bis auf enge Ausnahmen) kein Nichtmitglied einer Religionsgemeinschaft zur Kirchensteuer herangezogen werden darf. (...)