(...) Verfügt der kirchenangehörige Ehegatte über kein eigenes Einkommen, kann natürlich keine „Kirchensteuer vom Einkommen“ erhoben werden. Doch bei glaubensverschiedenen Ehen erheben die Kirchen das „besondere Kirchgeld“ als eine besondere Erhebungsform der Kirchensteuer, wovon vor allem die evangelischen Kirchen Gebrauch machen. (...)
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(...) glaubensverschiedenen Ehen, nach denen Sie fragen, gehört nur ein Ehepartner einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft an. Nach unserer Kenntnis wird in diesen Fällen (auch bei gemeinsamer Veranlagung) die Kirchensteuer nur von dem Ehepartner erhoben, der/die auch Mitglied der Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft ist. Dies halten wir auch für zwingend, denn aus dem Grundrecht der Religionsfreiheit folgt auch, dass (bis auf enge Ausnahmen) kein Nichtmitglied einer Religionsgemeinschaft zur Kirchensteuer herangezogen werden darf. (...)
(...) Ziel der BesteuerZiel der Besteuerung muss es seinch die Schere zwischen Arm und Reich nicht weiter öffnet, sondern wieder enger wird. Der Spitzensteuersatz muss dazu wieder deutlich erhöht werden (mind. (...)
Hallo Herr A.,
(...) Die Grünen Vorschläge im Wahlprogramm sind gegenfinanziert. So wollen wir entschlossen im Haushalt umschichten, Sinnloses streichen, umweltschädliche Subventionen abbauen und Einnahmen gerecht verbessern. Damit schaffen wir Spielräume z. (...)