Frage von Dorit Charlotte P. • 23.10.2022
Antwort von Thorsten Frei CDU • 24.10.2022
Sie müssten die Pauschale ggü. dem für Sie zuständigen Finanzamt geltend machen
Sie müssten die Pauschale ggü. dem für Sie zuständigen Finanzamt geltend machen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben einen Anspruch auf die Energiepreispauschale (EPP), wenn sie im Jahr 2022 Einkünfte aus einer aktiven Beschäftigung erzielen.
DIE LINKE hat in der Bürgerschaft vehement eingefordert, dass der taugliche Finanzierer offengelegt und dessen Unterlagen vom Senat geprüft werden. Das Vorgehen
Die aktuelle Berichts-Drucksache zum Elbtower werden wir in den nächsten Tagen im Haushaltsausschuss beraten.