Frage von Wolfgang S. • 15.01.2023
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nach unseren unverb. Informationen gilt der Nullsteuersatz nicht rückwirkend. Ein entsprechender Antrag der Union wurde v. d. Bundesregierung leider abgelehnt.
Mit Blick auf die Formulierung, dass es auf das Datum der Installation oder auf die „vollständigen“ Lieferungen ankommt, könnten Sie also möglicherweise vom Nullsteuersatz profitieren. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich als Mitglied des Deutschen Bundestages hier keine Fallprüfung vornehmen kann.
Wo genau die Anträge gestellt und ab wann die Zuschüsse ausgezahlt werden, ist noch nicht bekannt.