Frage von Christian H. • 23.12.2022
![Wolfgang Fackler Portrait von Wolfgang Fackler](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/MdL_Portr%C3%A4t_Neu-1.png?itok=WcUtpFUC)
Antwort von Wolfgang Fackler CSU • 23.12.2022
hier herrscht offenbar ein Missverständnis. Es gibt in Ihrem Fall durch das neue Gesetz keine Verschlechterung und es greift eine großzügige Besitzstandsregel.
hier herrscht offenbar ein Missverständnis. Es gibt in Ihrem Fall durch das neue Gesetz keine Verschlechterung und es greift eine großzügige Besitzstandsregel.
Es ist also nicht so, dass die Beiträge der Beitragszahlerin oder des Beitragszahlers in einer Rentenkasse gesammelt und am Ende des Arbeitslebens als Rente gezahlt werden.
So eine Entlastung muss unkompliziert dort ankommen, wo es hin muss – bei jenen, die Inflation und stark steigende Energiekosten besonders treffen.