(...) Im Vorfeld eines Nichtanwendungserlasses prüft das Bundesfinanzministerium in Zusammenarbeit mit den obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern, ob eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) über den Einzelfall hinaus allgemein angewendet werden kann. Zu dieser eigenverantwortlichen Prüfung der Rechtsanwendung ist die Verwaltung aufgrund des Artikels 20 Abs. (...)
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(...) Legislaturperiode vereinbart haben dafür zu sorgen, dass sich BMF-Schreiben auf die Auslegung der Gesetze beschränken und die Praxis der Nichtanwendungserlasse zurückgeführt wird. Zu den von Ihnen angeführten Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten und zum Nachweis der Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten sind keine Anweisungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ergangen, diese Urteile nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Vielmehr hat sich der Gesetzgeber aus verschiedenen Gründen veranlasst gesehen, hier tätig zu werden: (...)
(...) Nichtanwendungserlasse Die Praxis der Nichtanwendungserlasse wird seit der Amtsübernahme von Bundesfinanzminister Schäuble noch restriktiver als zuvor schon angewendet. (...)
(...) Allerdings sollte eine Fall zu Fall Abwägung stattfinden und keine Pauschalierung vorgenommen werden. Deshalb ist es richtig, die Rechtsprechung nicht per Nichtanwendungserlass auszuhebeln, sondern in der Gesetzgebung eine Klarstellung vorzunehmen. Dabei sehe ich den Gesetzgeber nicht in der Pflicht, Urteile, die sich auf spezielle Fälle einzelner Kläger beziehen, generell allgemeingültig im Sinne der Einzelklagen gesetzlich umzusetzen. (...)
(...) Vor der Eskalation der Krise hatten diese beiden Staaten quasi Bilderbuch-Haushalte (und Spanien ist beim Schuldenstand immer noch besser als Deutschland). Deswegen hilft eine reine Sparpolitik auch nicht aus der Krise. Ebenso wichtig ist es, die Steuereinnahmen zu stärken und über gezielte Investitionen die Wirtschaft anzukurbeln. (...)