Frage von Bernd M. • 16.12.2023
Antwort von Volker Wissing parteilos • 09.04.2024
Aufgrund der Haushaltskonsolidierung und nötiger Schwerpunktsetzung auf prioritäre Investitionen können nicht alle Förderprogramme fortgeführt werden.
Aufgrund der Haushaltskonsolidierung und nötiger Schwerpunktsetzung auf prioritäre Investitionen können nicht alle Förderprogramme fortgeführt werden.
Die aktuelle Rechtslage, nach der es auch bei fehlender Lebensunterhaltssicherung Ausnahmen gibt, wenn die Person ihre finanzielle Situation "nicht zu vertreten hat", ist daher eine gute Lösung.
Allerdings sind wir in den meisten Fällen nicht klageberechtigt, da wir ein Viertel der Abgeordneten des Deutschen Bundestags hinter unserer Klage versammeln müssten.