Frage von Bernhard G. • 22.02.2024
Antwort von Michael Schrodi SPD • 02.04.2024
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG soll das Investitionsvolumen und die daraus für Anleger entstehenden Verlustrisiken aus diesen spekulativen Anlagen begrenzen.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG soll das Investitionsvolumen und die daraus für Anleger entstehenden Verlustrisiken aus diesen spekulativen Anlagen begrenzen.
Ich verfolge die aktuellen Ermittlungen wegen Geldwäscheverdacht und möglicher Insolvenzdelikte und erwarte eine umfassende Aufklärung zur Signa-Pleite.
Unser Vorschlag als SPD ist es, die Schuldenbremse zu reformieren.