Frage von Marisa H. • 24.03.2022
Antwort ausstehend von Annalena Baerbock Bündnis 90/Die Grünen
Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, mehr Öffentlichkeit in den Ausschüssen herzustellen. Das heißt, in bestimmten Ausschüssen soll die Öffentlichkeit zur Regel und nur ausnahmsweise nicht-öffentlich getagt werden
Digitalisierung gab es schon vor 2017. Wir mussten hier viel nachholen (z. B. Schulen). Die Kommunen sind aber auch selbst verantwortlich.
Ferner sollten nachträgliche Lösungsmöglichkeiten von vorschnell unterzeichneten Unterlassungserklärungen klar geregelt werden.