in der vergangenen Woche hat der Deutsche Bundestag die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts mit den Stimmen der FDP-Fraktion beschlossen.
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Wie ich von meinen Kollegen, dem zuständigen Berichterstatter Herrn Hakan Demir erfahren habe, soll nun in dieser Woche das Gesetz verabschiedet werden. Dann muss es noch in Kraft treten.
Gleichzeitig halte ich es für wünschenswert und integrationspolitisch auch wichtig, dass die Menschen, die langfristig zu uns kommen, auch Deutsch verstehen und sprechen können.
Voraussichtlich wird die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Januar 2024 im Bundestag beschlossen und spätestens im April in Kraft treten können.
Wir sind sehr an einer zeitnahen Verabschiedung interessiert. Bitte haben Sie aber Verständnis das ich aufgrund des laufenden Gesetzgebungsprozesses keine konkreteren Angaben machen kann.
Der Verstoß einer Norm gegen das Grundgesetz kann entweder zur Nichtigerklärung (vgl. § 82 Abs. 1 i.V.m. § 78 Satz 1 BVerfGG) oder dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit der Norm mit dem Grundgesetz feststellt (vgl. § 82 Abs. 1 i.V.m. § 79 Abs. 1 und § 31 Abs. 2 BVerfGG).