Frage von Michael H. • 02.10.2020
Antwort von Nikolas Löbel parteilos • 11.11.2020
(...) Lassen Sie mich aber so viel sagen: Nur weil etwas nicht nach dem StGB, also strafrechtlich, verboten ist, ist es noch lange nicht erlaubt. (...)
(...) Lassen Sie mich aber so viel sagen: Nur weil etwas nicht nach dem StGB, also strafrechtlich, verboten ist, ist es noch lange nicht erlaubt. (...)
(...) Ein wichtiger Baustein der Corona-Strategie ist die Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten. (...)
(...) Jenseits verfassungs- und datenschutzrechtlicher Bedenken wäre diese Vorgehensweise auch praktisch mißbrauchsanfällig, unnötig und hinter dem Stand der Technik. (...)