Frage von Kornelia M. • 18.08.2023
Antwort ausstehend von Sylvia Limmer parteilos
Wenn sich heraustellt, dass der Verfassungsschutz den Tatbestand für ein Verbot erfüllt sieht, wird sicher ein Verbotsverfahren angestrebt. Das würde ich dann auch unterstützen.
Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts am 23. August 2023 beschlossen. Es folgt die parlamentarische Befassung in Bundesrat und Bundestag.
Verbotsverfahren von Parteien sind das letzte Mittel in einem Rechtsstaat, gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen vorzugehen.
Diese sieht aber auch richtigerweise vor, dass dazu nicht die Abgeordneten entscheiden, sondern unsere unabhängigen Gerichte.