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Neben der Aufbereitung der Corona-Pandemie halten wir es als FDP für wichtig, aus den Geschehnissen der Corona-Pandemie zu lernen, um auf den unerwünschten, jedoch nicht für immer auszuschließenden Eintritt einer Pandemie besser vorbereitet zu sein.
Den Antrag auf ein Parteienverbot können verschiedene Institutionen stellen: die Bundesregierung, Vertreter des Bundesrates (der Vertretung der Bundesländer), der Bundestag oder der Bundespräsident. In der Regel wird die Bundesregierung den Antrag stellen.
Ich würde mich in der jetzigen Situation nicht für ein generelles Verbot der AfD Partei einsetzen. Doch ich halte eine Überwachung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für notwendig.
Persönlich glaube ich, dass sich mindestens einzelne Personen der Parteiführung jenseits unserer verfassungsmäßig gedeckten Meinungsfreiheit bewegen.