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Rentnerinnen und Rentner sind bei der Energiepreispauschale ausgenommen, da damit primär berufsbezogene Mehraufwendungen abgedeckt werden sollen. Aber auch Rentner werden durch die beiden Entlastungspakete deutlich entlastet
Rentnerinnen und Rentner sind bei der Energiepreispauschale ausgenommen, da damit primär berufsbezogene Mehraufwendungen abgedeckt werden sollen. Aber auch Rentner werden durch die beiden Entlastungspakete deutlich entlastet
Das gilt - weil Sie explizit gefragt haben - auch für mich.
Rentnerinnen und Rentner sind bei der Energiepreispauschale ausgenommen, da damit primär berufsbezogene Mehraufwendungen abgedeckt werden sollen. Aber auch Rentner werden durch die beiden Entlastungspakete deutlich entlastet.
Tatsächlich hat die Bundesregierung mit dem „Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes“ eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente um 4,5 bzw. 7,5 Prozent verabschiedet, die ab 2024 wirksam werden soll. Meine Fraktion ist der Auffassung, dass diese überfällige Erhöhung zu gering ausfällt.