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Frage von Dagmar S. • 05.09.2022
Portrait von Thorsten Frei
Antwort von Thorsten Frei
CDU
• 06.09.2022

Da Vorruhestandsbezüge nicht als aktives Einkommen gelten, ist zu erwarten, dass Sie nicht in den Genuss der Energiepauschale kommen.

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