Frage von Friedrich S. • 08.04.2024
Antwort von Nils Schmid SPD • 17.04.2024
Es werden keine Gelder der Rentenversicherung entwendet, auch nicht für die sogenannten „versicherungsfremden Leistungen“, zu denen etwa die Grundrente zählt.
Es werden keine Gelder der Rentenversicherung entwendet, auch nicht für die sogenannten „versicherungsfremden Leistungen“, zu denen etwa die Grundrente zählt.
Die Inflationsausgleichsprämie ist im Zusammenhang mit der Preissteigerung eine zeitlich beschränkte freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie ist kein gesetzlicher Anspruch.