Portrait von Marcus Bühl
Marcus Bühl
AfD
100 %
13 / 13 Fragen beantwortet
Frage von Bernd U. •

Im Rentenpaket II ist die Sicherung des Rentenniveaus von 48 Prozent des Nettolohnes vorgesehen. Können Sie und Ihre Partei diese Erwartung erfüllen und wenn ja – wie?

Sehr geehrter Herr Bühl, wird die Talfahrt des Rentenniveaus nicht gestoppt, sind immer mehr ArbeitnehmerInnen von Armutsrenten bedroht.
Die 2004 beschlossene Absenkung des Niveaus der gesetzlichen Rente hat dafür gesorgt, dass die Renten langsamer steigen als die Löhne. Das Rentenniveau ist bereits um etwa zehn Prozent gesunken und wird – ohne einen Kurswechsel in der Rentenpolitik – bis 2045 um weitere 13 Prozent sinken, auf unter 42 Prozent.
Mit welchen Maßnahmen wollen Sie Altersarmut verhindern?

Portrait von Marcus Bühl
Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr U.,


vielen Dank für Ihre Frage zur Rente. Das von Ihnen angesprochene Rentenpaket II hat es nicht durch das parlamentarische Verfahren geschafft und somit keine Gesetzeskraft in dieser zu Ende gehenden Wahlperiode erlangt.
In der Tat ist das deutsche Rentenniveau eines der niedrigsten in Westeuropa. Dieses Niveau bedeutet für einen großen Teil der Rentner bittere Altersarmut. In Österreich etwa bezieht ein Arbeitnehmer mit Durchschnittslohn nach 45 Arbeitsjahren eine Rente von 2.600 €, ein vergleichbarer Rentner in Deutschland magere 1.500 €. Schaut man sich die Differenz zwischen den beiden Renten an, so entstehen etwa 30 % des Unterschieds durch die höheren Rentenbeiträge in Österreich. Weitere 30 % werden generiert, weil in Österreich auch Bevölkerungsgruppen in die Rentenkasse einzahlen, die bei uns davon befreit sind, z. B. Politiker und Beamte. Weitere 15 % werden durch höhere Staatszuschüsse erzielt. Lediglich die etwas jüngere Bevölkerungsstruktur lässt sich kurzfristig nicht kopieren. Durch sie entstehen die restlichen 25 % des Unterschieds. Das heißt aber auch: Eine ähnlich hohe Rente wie in Österreich ist langfristig auch bei uns möglich.
Wir wollen der Rentenversicherung mehr Beitragszahler zuführen, die Verrentung flexibler und gerechter gestalten und Anreize für eine freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit setzen, indem wir: 
Verbeamtungen nur noch für diejenigen vorsehen, die mit Hoheitsaufgaben betraut sind, so dass die große Mehrheit der Staatsbediensteten in die Rentenversicherung einzahlt, 
Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen, ein flexibles Renteneintrittsalter, abschlagsfrei nach 45 beitragsberechtigten Arbeitsjahren, ermöglichen, 
alle nicht beitragsgedeckten Leistungen mittelfristig aus dem Bundeshaushalt finanzieren, 
das Fremdrentenrecht in Anbetracht der systematischen Benachteiligung von Spätaussiedlern reformieren,
die anstehenden Rentenbeitragsanhebungen durch Steuersenkungen für Beschäftigte und Unternehmen ausgleichen, 
die Zuverdienste von Witwen und Witwern nicht auf die Hinterbliebenenrente anrechnen, 
die Elternschaft bei der Rente höher vergüten.

Fest steht auch, dass wir die Chancen des Kapitalmarktes zur Sicherung unserer Renten in den letzten Jahrzehnten sträflich vernachlässigt haben. Die AfD setzt sich dafür ein, dass die individuelle private wie auch betriebliche Altersvorsorge bspw. mit Aktien, ETFs und herkömmlichen Fonds endlich systematisch steuerlich gefördert wird. Dazu wollen wir von den erfolgreichen Modellen anderer Länder lernen und deren bewährte Konzepte an unsere Bedürfnisse anpassen. Die hochbürokratischen und komplexen bisherigen Modelle der Vorsorgeförderung wollen wir dabei ablösen,
Zu guter Letzt, denken wir über ein sogenanntes „Junior-Spardepot“ nach, welches das bestehende Altersvorsorgesystem aus Steuermitteln ergänzen soll. Für jedes neugeborene Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit und dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland wird ein individuelles Altersvorsorge-Depot eingerichtet. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sollen monatlich 100 Euro aus Steuermitteln in einen ETF-Sparplan oder Aktienfonds-Sparplan eingezahlt werden. Ab dem 18. Geburtstag kann der Sparplan mit eigenen Beiträgen weitergeführt werden. Die Auszahlung erfolgt ab dem 65. Lebensjahr über einen Auszahlplan, wobei bis dahin eine Verwendung des Kapitals ausgeschlossen ist.
Ich hoffe Ihnen mit unseren Überlegungen für ein zukünftiges Rentensystem weitergeholfen zu haben und Ihnen damit die Wahlentscheidung zu erleichtern.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Bühl MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Marcus Bühl
Marcus Bühl
AfD