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(...) Es ist wichtig, dass diese die Bedeutung guter, zielgerichteter Arbeit von Jugendämtern erkennen. Die Wertschätzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter muss mithilfe besserer Arbeitsbedingungen, Reduzierung von Fallzahlen und Möglichkeiten der Weiterqualifizierung steigen. Ohne gut ausgebildete, motivierte und zeitlich entlastetes Personal besteht die Gefahr, dass Kinder zu spät, aber auch zu früh aus den Familien genommen werden. (...)
Sehr geehrter Herr Walser,es geht Ihnen also nicht darum, in Frage zu stellen, dass Inobhutnahmen geboten sein können, sondern darum zu betonen, dass Ihrer Ansicht nach diejenigen Personen, die Inobhutnahmen in Hamburg durchführen, dazu nicht befugt seien, weil sie nicht verbeamtet sind.Ich kann mich nur wiederholen: Diese Frage ist keine, die politisch beantwortet werden kann, sondern juristisch beantwortet werden muss. Wenden Sie sich gegebenenfalls an den Eingabenausschuss der Bürgerschaft.Viele Grüße,Daniel Oetzel (...)
(...) Das Grundgesetz will den Staat also nicht gänzlich daran hindern, auch Teilbereiche hoheitsrechtlicher Befugnisse auf Nichtbeamte zu übertragen. Maßgebend ist, dass ein sachlicher Grund für die Ausnahme vorliegt. (...)
(...) Da meiner Meinung nach die Frage einer notwendigen Verbeamtung noch differenzierter geführt werden muss und es dabei durchaus widerstrebende Argumentationslinien gibt, kann ich Ihnen Ihre Frage derzeit nicht abschließend beantworten. (...)
(...) Ihre Argumente scheinen mir eher juristischer Natur zu sein. Eine juristische Prüfung Ihrer Argumentation kann ich nicht vornehmen. Wenden Sie sich gegebenenfalls an den Eingabenausschuss der Bürgerschaft! (...)