Frage von Gabriel S. • 22.08.2021
Antwort von Peter Schneider ÖDP • 28.08.2021
JA. Minderjährige im Alter von 14 bis 18 Jahren sollen sich auf Antrag in die Wählerlisten eintragen lassen können und sind dann wahlberechtigt.
JA. Minderjährige im Alter von 14 bis 18 Jahren sollen sich auf Antrag in die Wählerlisten eintragen lassen können und sind dann wahlberechtigt.
Ich teile in vollem Umfang Ihren Standpunkt.
Klar ist aber, dass Alkoholgebrauch der Gesundheit ernsthaften Schaden zufügen kann und auch Dritte betrifft, deswegen wollen wir die Prävention stärken.
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihren wichtigen Aufruf zum Kinderschutz, den wir Freie Demokraten unterstützen.
Ein weiterer Lockdown und weitere unverhältnismäßige Freiheitseingriffe für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete müssen verlässlich ausgeschlossen sein.