(...) Wir werden aber im Rahmen der weiteren Beratungen prüfen, inwieweit rein informatorische Benachrichtigungen der provider, also bloße Hinweise darauf, dass auf dem Server Kinderpornographie liegt, hoheitliche Tätigkeiten sind. Ich würde hier - wie Sie auch - eine nicht förmliche Information, die zu schnelleren Ergebnissen führt, begrüßen. (...)
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(...) Bei der Killerspieldebatte geht es um Spiele, die durch besonders ausgeprägte Gewaltdarstellungen auffallen. (...) Auch ich spreche mich für ein Verbot dieser Spiele aus. (...)
(...) Notwendig ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Strategie, um Gewaltbereitschaft entgegenzuwirken. Ein Verbot von Computerspielen setzt jedoch am falschen Ende an. Wenngleich nicht ausgeschlossen werden kann, dass derartige Spiele ebenso wie der Konsum von Gewaltvideos eine etwaige ohnehin vorhandene Gewaltneigung negativ beeinflussen können, indem die Hemmschwelle zum Einsatz von Gewalt herabgesetzt wird, kann ein Verbot derartiger Spiele die Ursachen nicht bekämpfen. (...)
(...) Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren. Diese Regelungen stehen in keiner Verbindung zu den erwähnten Beschränkungen von gewaltverherrlichenden Computerspielen. (...)
(...) unser Grundsatz ist ja gerade "Löschen vor Sperren" - und dies ist in Deutschland gegeben. Deshalb betrifft das access-blocking als Präventionsmaßnahme all die Fälle, in denen sich die Täter und Server in Ländern befinden, die kooperationsunwillig sind bzw. in denen Kinderpornographie nicht strafbar ist. (...)