Frage an Martina Krogmann von Michael S. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Krogmann,
das access-blocking für Seiten mit kinderpornographischem Inhalt ist schwer in die Kritik geraten.
Wie stehen Sie zu der Tatsache, das ein Vertreiber von Kinderpornographischem Material allein durch überprüfen seiner eigenen Domains herausfinden kann, ob seine Seite geblockt wird?
Dadurch stellt sich das access-blocking als ein Frühwarnsystem für Kinderpornoanbieter dar.
Gruß
Michael Schlierenkamp
Sehr geehrter Herr Schlierenkamp,
unser Grundsatz ist ja gerade "Löschen vor Sperren" - und dies ist in Deutschland gegeben. Deshalb betrifft das access-blocking als Präventionsmaßnahme all die Fälle, in denen sich die Täter und Server in Ländern befinden, die kooperationsunwillig sind bzw. in denen Kinderpornographie nicht strafbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann