Sehr geehrter Herr Mayer,
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Sehr geehrte Frau Thoma,
(...) Werbung muss auf den ersten Blick erkennbar sein. Angesichts des gestiegenen Rekrutierungsdrucks der Bundeswehr darf das Informationsmaterial aber nicht verharmlosen. Deshalb bin ich auch der Meinung, dass das Informationsmaterial an geeigneter Stelle – auch wenn es sich um Werbung handelt – über die objektiven Gefahren von Einsätzen der Bundeswehr informieren muss. (...)
(...) der Einsatz von jugendlichen TestkäuferInnen wurde probeweise durchgeführt und verlief sehr erfolgreich. Nun ist die Wirksamkeit eines Instrumentes noch kein ausreichendes Argument für die Zulässigkeit solcher Testkäufe, doch nach Rücksprache mit Fachleuten erscheint es als eine gute Möglichkeit denjenigen auf die Schliche zu kommen, die trotz Verkaufsverbot Alkohol an Minderjährige ausgeben. (...)