Frage von Doreen B. • 09.02.2012
Frage an Ursula von der Leyen von Doreen B. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau von der Leyen ,
ich bin alleinerziehend mit zwei Kindern und habe einen Job mit Entgeld in der sogenannten Gleitzone- 401,-€ . Demzufolge zahle ich keine Steuern und erhalte zusätzlich ALG 2 . Monatlich habe ich für meinen Sohn , der in der 3. Klasse ist , Betreuungskosten in Höhe von 90,-€ zu zahlen(ohne das Mittagessen) . Da ich ja keine Steuern zahle , kann ich die Betreuungskosten auch nicht von der Steuer absetzen . Meine Frage : gibt es eine andere Form , diese Kosten geltend zu machen ?
Auf eine Antwort Ihrerseits freue ich mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Doreen Bruns
Antwort ausstehend von Ursula von der Leyen CDU