(...) Es geht dabei darum, sowohl Frauen in existenziellen Notlagen zu helfen, als auch Spätabtreibungen möglichst zu vermeiden. Schwangere, die sich in besonderen Belastungssituationen befinden, die zum Abbruch einer späten Schwangerschaft führen können, werden seither besser beraten und haben eine mindestens dreitägige Bedenkfrist. (...)
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(...) Ich persönlich bin der Ansicht, dass diese deutsche Lösung durchaus ausgewogen ist. So stellt § 218 des Strafgesetzbuches den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe und sieht nur in engen Ausnahmefällen (§ 218 a StGB) den Tatbestand als nicht verwirklicht an. (...)
(...) ich meine, dass es eindeutig das Recht einer jeden Frau ist, selbst über ihren Körper zu bestimmen und eine ungewollte Schwangerschaft legal beenden zu können. In der DDR konnten Frauen bereits seit dem Jahr 1972 innerhalb der ersten 12 Wochen legal einen Abbruch vornehmen lassen. (...)
(...) ich finde es toll, dass Sie Ihre Schularbeit so über das Netz machen wollen. Wenn Sie an der Position der Bündnisgrünen interessiert sind, die finden Sie im Netz, da müssen Sie nicht mich fragen. (...)
(...) Schwangerschaftsabbrüche sind derzeit bis auf einige Ausnahmesituationen rechtswidrig, aber straffrei, wenn die Frau nachweisen kann, dass sie sich beraten ließ. Die prinzipielle Strafbarkeit halte ich für falsch, da dies die Selbstbestimmung der Frau einschränkt und eine unangebrachte Kriminalisierung darstellt, ein Schwangerschaftsabbruch sollte gar nicht durch das Strafgesetzbuch geregelt werden. Freiwillige Beratungsangebote sind wichtig, eine Pflichtberatung als Voraussetzung des straffreien Abbruchs hingegen lehne ich ab. (...)