![Hans-Werner Kammer Portrait von Hans-Werner Kammer](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/20157379_1862294270700573_961352898025476529_o.jpg?itok=Ck3npZyG)
(...) Der Arzt, der die Beschneidung vornimmt, haftet nur dann, wenn er Sorgfaltspflichten verletzt. (...)
(...) Der Arzt, der die Beschneidung vornimmt, haftet nur dann, wenn er Sorgfaltspflichten verletzt. (...)
(...) Die Zirkumzision erst ab einem gewissen Alter zu gestatten (etwa ab der Religionsmündigkeit im Alter von 14 Jahren), würde ein wesentliches Problem nicht lösen: Beschneidungen, die aufgrund der Religionszugehörigkeit des Kindes bereits früher vorgenommen werden müssen, wären dann untersagt. Damit würde man diese Kinder in ihrer Religionsfreiheit massiv beschränken. (...)
(...) wir befinden uns am Anfang einer parlamentarischen Debatte über eine gesetzliche Regelung der Beschneidung von Säuglingen und Kindern. Der Bundestag hat die Bundesregierung Anfang Juli aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen. (...)
Sehr geehrter Herr Wenzel,
(...) ich bin der Auffassung, dass eine Beschneidung nur dann erlaubt werden kann, wenn sie von medizinischem Personal im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis und unter örtlicher Betäubung ausgeführt wird. Der Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorzulegen, um dies zu regeln. (...)
(...) Ich wiederhole daher meinen Vorschlag unter den Bedingungen guter medizinischer Versorgung Beschneidungen zuzulassen. Ich bin mir aber darüber im Klaren, dass eine solche Regelung die Debatte über dieses Thema nicht beenden wird und auch nicht soll. (...)