Sehr geehrter Herr Micke,
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(...) Im Interesse der Rechtssicherheit für die betroffenen Familien (hier vor allem für die jüdischen Familien, bei denen die Beschneidung der Jungen kurz nach der Geburt stattfindet) ist es nachvollziehbar, dass sich der Gesetzgebungsprozess nicht übermäßig lange hinziehen sollte. Den Zeitdruck, der jetzt aber vor allem von der Union aufgebaut wird, das Gesetz noch vor Dezember zu verabschieden, halte ich für übertrieben und der gebotenen Sorgfalt nicht angemessen. (...)
(...) Ich bin der Auffassung, dass das Gesetz eine ethisch überzeugende und verfassungskonforme Antwort auf die Fragen gibt, die das Urteil des Landgerichts Köln aufgeworfen hat. (...)
Sehr geehrter Herr Gengnagel, sehr geehrter Dr. Plehn,
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Beschneidung des männlichen Kindes. Sie haben sich darin gegen die geplante gesetzliche Regelung über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung eines männlichen Kindes ausgesprochen. (...)