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(...) Folge: Religiös motivierte Beschneidungen werden wohl zukünftig nicht mehr von Ärzten durchgeführt werden. (...) Das Grundgesetz garantiert das Recht auf freie Religionsausübung und macht keinen Unterschied zwischen den Glaubensgemeinschaften. (...)
(...) Bei allem Respekt vor unseren muslimischen Mitbürgern und insbesondere DITIB, kann ich einer Reihe von Forderungen Ihrerseits nicht zustimmen. Die Religionsausübung muss in Deutschland frei sein. Die in Bayern getroffene Regelung, dass grundsätzlich Kreuze in Klassenzimmern hängen sollen, halte ich für richtig. (...)
(...) vielen Dank für ihr Schreiben und ihren Beitrag zum Thema Beschneidung. Allerdings ist die Beschneidung in asiatischen Ländern keineswegs eine „relativ harmlose Form“, wie Sie es beschreiben. Die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes sieht diese Art der weiblichen „Beschneidung“ nicht als Beschneidung an, sondern als Genitalverstümmelung. (...)