(...) In der Tat gilt nach wie vor die durch das Reichsschulpflichtgesetz im Jahr 1938 eingeführte, allgemeine Schulpflicht. Diese hält auch heute noch einer verfassungsrechtlichen Überprüfung stand. (...)
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(...) In der Sache haben sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Bundesgerichtshof das Bestehen der Schulpflicht in Deutschland bestätigt und dafür auch gute Gründe genannt. So heißt es in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. (...)
(...) Davon unbenommen besteht weiterhin für Elterninitiativen oder religiös-weltanschauliche Gruppen die Möglichkeit, Freie Schulen zu gründen. Diese stehen unter staatlicher Aufsicht und ermöglichen die weitgehende Verwirklichung verschiedener Bildungskonzepte. (...)
(...) Ob ein Kind von Armut bedroht oder betroffen ist, hängt von der finanziellen Situation der Familie ab, in der es aufwächst. Die Armutsgefährdungsquote lag 2011 in Niedersachsen insgesamt bei 15,2 Prozent. (...)
(...) Investitionen sind abhängig von den Einnahmen und dem u. a. (...)