(...) ich hoffe, Sie können nachvollziehen, dass für mich bei der Bewertung des Gesetzes zur Regulierung des Verkaufs von E-Zigaretten und E-Shishas Fragen des Kinder- und Jugendschutzes im Vordergrund standen und weniger dadurch entstehende mögliche Komplikationen im Bereich des Online-Versands. Wenngleich ich den Alarmismus der Bundesregierung nicht teile, die die Gefährdungen von Tabak- und E-Zigaretten nahezu gleichsetzt und E-Zigaretten quasi als Einstiegsdroge zum Tabakrauchen darstellt, begrüße ich doch die Altersbeschränkungen beim Erwerb von E-Zigaretten und E-Shishas. Denn natürlich birgt auch der Konsum von E–Zigaretten und E-Shishas gesundheitliche Risiken. (...)
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(...) Im Rahmen der Ausführungen zum Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft beim Bestellvorgang heißt es in der Gesetzesbegründung: „… Für den Online‐Handel gibt es technische Mittel, wie zum Beispiel Prüfroutinen zur Feststellung der Volljährigkeit an Hand der Personalausweisnummer (so genannter Perso‐Check) oder verifizierter Adressdaten (zum Beispiel Schufa‐Q‐Bit‐Check), die preisgünstig zur Verfügung stehen oder von Anbietern mit geringem Aufwand zu programmieren sind. Nach ihrer Inbetriebnahme verursacht deren Anwendung keinen Mehraufwand. (...)
(...) Die schädigenden Wirkungen des Nikotinkonsums, gleich ob er mithilfe konventioneller oder elektronischer Zigaretten konsumiert wird, sind bekannt. Neue Studien des Bundesinstitutes für Risikobewertung zeigen zudem, dass selbst beim Verdampfen nikotinfreier Flüssigkeiten krebserregende Partikel freigesetzt werden, die chronische Schädigungen der Atemwege hervorrufen können. Insbesondere zeigen die Studien, dass diese Stoffe die Lungenentwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen. (...)
(...) Die steigende Anzahl an Kindersoldaten in der Bundeswehr ist ein Skandal. Junge Menschen werden mit falschen Erwartungen geködert und verlassen sie scharenweise. (...)