![Eva Bulling-Schröter Portrait von Eva Bulling-Schröter](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/eva_bulling_schroeter_29.jpg?itok=-gS2dIAS)
(...) Nichtsdestotrotz sehe auch ich rechtlichen Handlungsbedarf, um das Prostitutionsgesetz zu verbessern. Die rechtliche und soziale Situation der Prostituierten ist noch lange nicht verbessert. (...)
(...) Nichtsdestotrotz sehe auch ich rechtlichen Handlungsbedarf, um das Prostitutionsgesetz zu verbessern. Die rechtliche und soziale Situation der Prostituierten ist noch lange nicht verbessert. (...)
(...) Gemäß § 232 I StGB wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonstigen sexuellen Handlungen bringt. Dieser Paragraf ist notwendig, um den Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung zu unterbinden und unter Strafe zu stellen. Ich sehe da keinen Änderungsbedarf. (...)
Sehr geehrter Herr Albrecht,
der von Ihnen angeführte Paragraph ist bereits am 11. Februar 2005 aufgehoben worden.
(...) die Erleichterung von Bordellprostitution führt nicht zu einem Rückgang der Straßenstrichprostitution. Ich bin gegen jede weitere Erleichterung von Prostitution. (...)
(...) Die Intention des rot-grünen Prostitutionsgesetzes war die Verbesserung der Stellung der Prostituierten, nicht der BordellbesitzerInnen und ZuhälterInnen. Das ist durchaus geglückt, die Organisationen der Prostituierten stellen klar fest, dass sich ihre Situation durch das Gesetz verbessert hat. (...)
(...) Erst durch die Entwicklung der Kinderzahlen ab Mitte der 60er Jahre entsteht nach den Ausführungen des BVerfG das Ausgleichserfordernis. Von künftigen kinderlosen Altersrentnern (ab 1940 Geborene) wird der erhöhte Beitrag also zu zahlen sein. Gelegentlich wird kritisiert, dass der Beitragszuschlag einer "Strafsteuer" für Kinderlose gleichkomme. (...)