Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Maria B. • 28.03.2017
Antwort von Bernhard Daldrup SPD • 26.05.2017 (...) Leider konkretisieren Sie nicht, welche geänderten Bedingungen bei der Hinterbliebenenrente Ihrer Meinung nach warum angegangen werden sollten. (...) Eine Klarstellung vorweg: Die Anrechnung von eigenem Einkommen auf die Hinterbliebenenrente wurde bereits zum 1. Januar 1986 mit dem Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz (HEZG) von der damals regierenden Koalition aus CDU/CSU und FDP eingeführt. Seitdem wird Einkommen der Witwe oder des Witwers, das einen Freibetrag übersteigt, zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. (...) Im Jahr 2002 wurde die Hinterbliebenenrente von der SPD-geführten Regierung reformiert. Mit dem Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) haben wir dafür gesorgt, dass alle Einkommensarten gleich behandelt werden, indem neben Einkünften aus Arbeit auch Einkünfte aus Vermögen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet werden. (...) Das Ziel dieser Regelung war, die Hinterbliebenenrente zielgenauer auf Personen auszurichten, die wegen der Erziehung von Kindern regelmäßig keiner durchgehenden Erwerbstätigkeit nachgehen konnten. (...) Da Sie zwei Kinder erzogen haben, sollten Sie zu Ihrer Hinterbliebenenrente zusätzlich 91,34 Euro bekommen. (...)
Frage von Robert S. • 21.03.2017
Antwort von Ralf Jäger SPD • 21.03.2017 (...) Wieso das Erreichen einer Quote von 50% zu einer männlichen Minderheit führen soll, ist mir nicht ersichtlich. Bei der Regelung der des § 19 Abs. (...)
Frage von Andreas J. • 19.03.2017
Antwort ausstehend von Michael Donth CDU Frage von Robert S. • 15.03.2017
Antwort von Ralf Jäger SPD • 20.03.2017 (...) Anders als bei Frauen erscheint die Unterrepräsentanz von Männern eher als Folge der mangelnden Attraktivität bestimmter Berufszweige oder Arbeitgebern (beispielsweise Grundschullehramt und Richteramt). Dass hierbei geschlechtsbedingte strukturelle Benachteiligungen eine Rolle spielen, ist nicht ersichtlich. Es ist somit keine Benachteiligung erkennbar, die eine Bevorzugung von Männern verfassungsrechtlich rechtfertigen könnte. (...)
Frage von Corinna S. • 16.02.2017
Antwort von Nicole Maisch Bündnis 90/Die Grünen • 28.02.2017 Sehr geehrte Frau Schulz,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Sie können mir Ihre Fragen an nicole.maisch@bundestag.de zu senden, die ich dann sehr gerne beantworten werde.
Anmerkung der Redaktion
Diese Frage wurde leider mit einem Standard-Textbaustein beantwortet. Die Frage gilt daher als nicht beantwortet.
Frage von Jan V. • 14.02.2017
Antwort von Ulle Schauws Bündnis 90/Die Grünen • 17.11.2022 Grundsätzlich zeigen Statistiken klar, dass Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien wie Männer im Schnitt 6 % weniger pro Stunde verdienen als ihre männlichen Kollegen (bereinigte Gender Pay Gap 2021).