![Michael Weber Portrait von Michael Weber](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/michael_weber_kleiner.jpg?itok=H6cF_4N8)
(...) Sollte es aber der Fall sein, dass gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen wird, werde ich das in der kommenden Legislaturperiode prüfen und mich dann selbstverständlich dafür einsetzen, dies zu ändern. (...)
(...) Sollte es aber der Fall sein, dass gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen wird, werde ich das in der kommenden Legislaturperiode prüfen und mich dann selbstverständlich dafür einsetzen, dies zu ändern. (...)
(...) Neben dem menschlichen Leid kann ich die Differenzierung nicht verstehen. Ich trete daher aus humanitären Gründen für eine Gleichbehandlung ein. Ohne wenn und aber! (...)
(...) Aber eins ganz deutlich: nach allem, was ich bisher gelesen habe lautet meine Antwort auf ihre Frage ja, es erschließt sich mir nicht, warum Frauen / Eltern, die unverschuldet eine späte Tot- bzw. Fehlgeburt erleiden, zusätzliche Pflegeversicherung bezahlen sollen, obwohl der Willen ein Kind zu bekommen erkennbar vorhanden war. (...)
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Vorteil "kinderloser Versicherter" in der sozialen Pflegeversicherung beitragsrechtlich kompensiert werden muss. Deshalb wurden vom Gesetzgeber Beiträge für Kinderlose zur Pflegeversicherung um 0,25% erhöht. Dabei wurde nicht darauf abgestellt, weshalb jemand Kinder oder keine Kinder hat. (...)
(...) eine Ungleichbehandlung dieser Fälle ist nur gerechtfertigt, wenn sie nicht als (im Wesentlichen) gleich einzuschätzen sind. Anderenfalls liegt ein Verstoß gegen Art 3 GG vor. (...)