Frage von Tatjana H. • 04.07.2023
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Antwort von Marco Buschmann FDP • 17.07.2023
Scheidungskinder können künftig einfacher den Namen des Elternteils annehmen, bei dem sie wohnen.
Scheidungskinder können künftig einfacher den Namen des Elternteils annehmen, bei dem sie wohnen.
Für junge Familien sollen die Erstanschaffungen bei Familiengründung durch einen Ehe-Start-Kredit unterstützt werden. Der Ehe-Startkredit soll Deutschen im Sinne des Grundgesetzes gewährt werden sowie EU-Bürgern, die seit mindestens 20 Jahren in Deutschland leben. Mit jedem Kind wird ein Teil des Kredits erlassen.
Ich sehe keine generelle Ungleichbehandlung, aber wir sollten die Entwicklung weiter im Auge behalten.
Deutschland ist seit langem ein Einwanderungsland. Es ist höchste Zeit, dieser Realität durch ein zeitgemäßes, modernes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung zu tragen.