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Omid Nouripour
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Frage von Liselotte (Ilonka) E. •

Eine Bekannte ist durch Heirat serbische Staatsbürgerin geworden, sie musste die Deutsche Staatsbürgerschaft abgeben. Kann sie diese - auch nach vielen Jahren wieder zurück bekommen?

Sehr geehrter Herr Nouripour,
eine Bekannte ist durch Heirat serbische Staatsbürgerin, ihre Deutsche Staatsbürgerschaft musste sie abgeben. Gibt es eine Möglichkeit diese zurückzubekommen? Ihre Kinder leben in Deutschland, ihr Mann ist kürzlich verstorben und sie möchte zurück in ihre ursprüngliche Heimat.
herzlichen Dank für Ihre Bemühungen
Beste Grüße
Ilonka E.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau E.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Deutschland ist seit langem ein Einwanderungsland. Es ist höchste Zeit, dieser Realität durch ein zeitgemäßes, modernes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung zu tragen. Die Einbürgerung soll künftig deutlich vereinfacht und die Mehrstaatigkeit ermöglicht werden.

Dadurch entfällt beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Notwendigkeit Ihre frühere Staatsangehörigkeit/en aufzugeben. Gleichzeitig entfällt beim Erwerb einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit neben der deutschen die Anforderung einer Beibehaltungsgenehmigung, sodass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit ohne Einschränkungen aus deutscher Perspektive behalten können - die Zulassung der Mehrstaatigkeit funktioniert also "in beide Richtung".

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Regelung bezüglich Mehrstaatigkeit im Verhältnis zum anderen Staat, in dem Sie die Staatsangehörigkeit erwerben möchten, den Bestimmungen seiner Rechtsordnung unterliegt. Ob dieser Mehrstaatigkeit zulässt oder nicht kann der deutsche Gesetzgeber nicht regulieren.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/05/staatsangehoerigkeitsrecht.html

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern wurde veröffentlicht und den Bundesländern sowie Verbänden zur Stellungnahme zugesandt. Darüber hinaus fand im Bundestag eine Aussprache zum Gesetzesentwurf in einer Aktuellen Stunde statt. Bevor der Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag eingebracht wird, wird das Kabinett noch abschließend darüber beraten.

Den detaillierten Referentenentwurf können Sie hier nachlesen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/VII5/gesetz-zur-modernisierung-des-staatsangehoerigkeitsrechts.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Freundliche Grüße
Team Nouripour

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