Frage von Astrid M. • 10.08.2023
Antwort ausstehend von Kai Wegner CDU
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz.
Die bisherige (rein) steuerliche Förderung der Privathaushalte soll um ein Zulagen- und Gutscheinsystem ergänzt werden.
Die Reform des Unterhaltsrecht gehen wir Schritt für Schritt an.
Wie Sie selbst ansprechen, habe ich Ihnen bereits mehrfach zum Thema geantwortet – auch zu Ihrer Frage, wie es zu der 100.000 Euro Grenze kommt.
Wir vereinfachen die Möglichkeit der Namensänderung für Kinder bei Scheidung und auch bei der "Rückbenennung"