(...) danke für Ihre Nachfrage. Nach Art.1 Abs.3 GG binden die Grundrechte die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Deshalb habe mich in meiner Antwort auf Art.6 Abs.1 bezogen und hinzugefügt, dass niemand diskriminiert werden darf. (...)
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(...) Schwieriger sehe ich die Situation für die Einführung eines Voll-Adoptionsrechts für eingetragene Lebenspartnerschaften. Hier muss es vorrangig um das Wohl des Kindes gehen. (...)
(...) Da ich selbst Mutter bin, weiß ich um die vielen Missstände in unserer Kinder- und Familienpolitik und besonders auch in unserer Bildungspolitik. (...)
(...) Leider hinkt die CDU immer noch unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit hinterher. In zentralen politischen Fragen musste in den vergangenen Jahren oft erst ein Gericht Recht sprechen, bevor die Bundesregierung handelte: Hinterbliebenenversorgung, Familienzuschlag, gemeinsame steuerliche Veranlagung, Ehegattensplitting, Adoptionsrecht - stets wehrte (und wehrt) sich die Bundesregierung gegen die rechtliche Gleichbehandlung von Lesben und Schwulen - bis das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung fällen musste bzw. gefällt hat. (...)
(...) Nach Klärung des Sachverhaltes durch das Bundesverfassungsgericht haben wir ein Gesetz in den Bundestag eingebracht, welches das EhegattensplittinEhegattensplittingchgeschlechtliche Paare ausdehnt. Auch im Fall von sogenannten Sukzessivadoptionen kommen wir den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nach. (...)