Frage an Katherina Reiche von Stefan S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Reiche,
Sie haben geschrieben: "Ehe und Familie sollen gerade wegen ihrer besonderen Verbindung unter "den Schutz der staatlichen Ordnung" gestellt sein. Es wird hier also niemand diskriminiert, für den ein besonderes Schutzbedürfnis nicht zu erkennen ist. "
Meine erste Frage: Warum sollte ein heterosexuelles Paar, welches keine Kinder kriegen kann, oder will, gegenüber einem homosexuellen Paar (womöglich noch mit Kind) bevorzugt werden?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
danke für Ihre Nachfrage. Nach Art.1 Abs.3 GG binden die Grundrechte die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Deshalb habe mich in meiner Antwort auf Art.6 Abs.1 bezogen und hinzugefügt, dass niemand diskriminiert werden darf. In dem Fall, den Sie in Ihrer Frage zugrunde legen, wird auch niemand diskriminiert. Der „besondere Schutz durch die staatliche Ordnung“ ist sicher keine „Bevorzugung“, sie wäre auch nach Art.3 Abs.3 GG unzulässig. Grundgesetz und Rechtsprechung bestimmen als Ehe die rechtlich anerkannte Verbindung von Mann und Frau. Daher sehe ich als Antwort auf Ihre Frage auch keine „Bevorzugung“.
Mit freundlichen Grüßen
Katherina Reiche MdB