Frage von Simone W. • 30.08.2021
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Antwort von Maria Noichl SPD • 14.09.2021
Diese betrifft das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), welches ein vom Deutschen Bundestag und mit Zustimmung des Bundesrates beschlossenes Gesetz ist.
Diese betrifft das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), welches ein vom Deutschen Bundestag und mit Zustimmung des Bundesrates beschlossenes Gesetz ist.
Alle Kinder müssen die nötige individuelle Unterstützung bekommen. Leider gibt es noch viel zu oft Probleme zw. Familien und Behörden.
Die Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung ist immer eine schwierige Abwägung im Einzelfall.
Eltern behinderter Pflegekinder dürfen nicht höhere Hürden auferlegt bekommen als Eltern nicht-behinderter Pflegekinder
Offenkundig richtet sich Ihr Interesse auf eine landespolitische Angelegenheit. Dann sollten Sie auch eine Landespolitikerin oder einen Landespolitiker fragen.