Frage von Franz K. • 08.02.2022
Antwort von Albert Rupprecht CSU • 08.02.2022
Sehr geehrter Herr K.,
Anmerkung der Redaktion
Diese Frage wurde leider mit einem Standard-Textbaustein beantwortet. Die Frage gilt daher als nicht beantwortet.
Sehr geehrter Herr K.,
die Ampel-Regierung, der ich als Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft angehöre, hat sich in Ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu stärken.
Selbstverständlich betrachte ich das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland für absolut bindend für mein politisches Handeln.
Für Anliegen an mich als Parteivorsitzenden können Sie sich gerne an lars.klingbeil@spd.de wenden.
Mit der Abschaffung von § 219a StGB werden wir in diesem Rahmen auch mehr Rechtssicherheit für Ärzt*innen schaffen und die Informationsfreiheit für Frauen vergrößern.
Die Grundrechte einer schwangeren Person müssen bei einer ungewollten Schwangerschaft gewahrt werden.