(...) 1. Die GAL hat sich bekanntlich für den Erhalt der Schulschwimmbecken in Hamburg ausgesprochen und wird sich dafür stark machen, dass dieses wichtige Angebot auch möglichst unabhängig von privater Finanzierung bestehen bleiben kann. (...)
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(...) Mittlerweile übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei der künstlichen Befruchtung nur noch 50% der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten. (...) Im Oktober 2007 urteilte der Bundesfinanzhof in München, dass neben verheiratete auch unverheiratete, empfängnisunfähige Frauen die ihnen entstandenen Kosten einer künstlichen Befruchtung absetzen können. (...)
(...) Die damalige Regierung plante, dass die betroffenen Personen die Kosten für die künstliche Befruchtung vollständig tragen müssen. (...) Mir ist dabei bewusst, dass angesichts stetig sinkender Geburtenzahlen der Anspruch auf eine künstliche Befruchtung für die Versicherten aufrechterhalten und auch in Zukunft staatlich finanziell unterstützt werden sollte. (...)
Sehr geehrter Herr Knoop,
Sehr geehrte Frau Meyer,
Sehr geehrter Herr Frisch,
ich danke Ihnen herzlich für Ihre konstruktiven Fragen, die ich der Reihe nach beantworte: