Frage von Thomas M. • 11.09.2021
Antwort von Hans-Jürgen Thies CDU • 14.09.2021
Die Rettung Schiffbrüchiger ist völkerrechtliche und humanitäre Verpflichtung. Sie darf nicht kriminalisiert werden.
Die Rettung Schiffbrüchiger ist völkerrechtliche und humanitäre Verpflichtung. Sie darf nicht kriminalisiert werden.
Meine Fraktion und ich haben uns damals beim Antrag der Linken enthalten, weil wir einen eigenen, unserer Meinung nach zielführenderen Antrag dazu eingereicht hatten
Der Bevölkerungsschutz sowie das Katastrophenmanagement müssen deshalb gestärkt sowie die bauliche und technische Infrastruktur (z.B. Notstromaggregate) erneuert und ausgebaut werden
Die FREIE WÄHLER stellen den Menschen in den Mittelpunkt ihres Daseins und Schaffens. Daher ist mein Umgang mit allen Geschlechtern eine Normalität und für mich wertfrei.
Ehrenamtliche sind vor überzogener Bürokratie zu schützen.