
Die Wahlorgane sind keine Behörden oder öffentlichen Stellen des Bundes, sondern Einrichtungen gesellschaftlicher Selbstorganisation.
Die Wahlorgane sind keine Behörden oder öffentlichen Stellen des Bundes, sondern Einrichtungen gesellschaftlicher Selbstorganisation.
Es ist richtig, dass es jetzt in verschiedenen Gremien eine Aufarbeitung der Wahlen vom 26. September 2021 gibt.
an der Verhältniswahl, wonach die Sitze im Bundestag genau im Verhältnis der abgegebenen Zweitstimmen besetzt werden, soll festgehalten werden. Ihr Vorschlag würde eine Abkehr davon bedeuten.
Einzelne, unbeabsichtigte Fehler will ich nicht ausschließen. Diese werden auf konkreten, nachvollziehbaren Hinweis selbstverständlich behoben.
Aufgrund einer schweren Erkrankung, bei der ich auch Bettruhe halten musste, konnte ich am Donnerstag letzter Woche leider nicht an der Abstimmung über die Impfpflicht im Bundestag teilnehmen