Frage von Rüdiger A. • 20.01.2023
Antwort ausstehend von Udo Voigt Die Heimat
Die Stimmzettel sind immer komplett anonym und können nach Stimmabgabe keiner Person direkt zugeordnet werden.
Wahlbeobachtung ist hier das A und O, Kontrolle, Dokumentation und anschließende Veröffentlichung von möglichen Unregelmäßigkeiten.
Zum einen soll nach dieser Auffassung die Wahl nur dort wiederholt werden, wo es zu nicht verfassungskonformen Umständen bei der Stimmenabgabe kam. Zum anderen liegt die Mandatsrelevanz nicht in gleichem Ausmaß vor wie bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus.
Zunächst ist noch offen, ob, wann und wie die Bundestagswahl in Berlin wiederholt wird
Das Wahlprüfverfahren hat sich grundsätzlich über die Wahlperioden bewährt.